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   OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 5 ME 80/21   

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OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 5 ME 80/21 (https://dejure.org/2021,44444)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.11.2021 - 5 ME 80/21 (https://dejure.org/2021,44444)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. November 2021 - 5 ME 80/21 (https://dejure.org/2021,44444)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (52)

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2020 - 5 ME 166/19

    Beurteilungsrichtlinien; Bewerbungsverfahrensanspruch; Eignungsprognose;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 5 ME 80/21
    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder mit höherrangigem Recht vereinbare Richtlinien verstoßen hat (BVerwG, Urteil vom 30.1.2003 - BVerwG 2 A 1.02 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 15.11.2010 - 5 ME 244/10 -, juris Rn. 20; Beschluss vom 6.10.2011 - 5 ME 296/11 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 28.1.2020 - 5 ME 166/19 -, juris Rn. 9).

    Erweist sich die Auswahlentscheidung anhand dieses Maßstabs als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der jeweilige Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung zum Zuge kommt, erscheint eine Auswahl des jeweiligen Antragstellers also jedenfalls möglich (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 11 ff.; BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 32; Nds. OVG, Beschluss vom 8.9.2011 - 5 ME 234/11 -, juris Rn. 27; Beschluss vom 28.1.2020, a. a. O., Rn. 9), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.

    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen (BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 20.6.2013, a. a. O., Rn. 21; Nds. OVG, Beschluss vom 10.10.2012 - 5 ME 235/12 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 14.11.2013 - 5 ME 228/13 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 23.5.2014 - 5 ME 61/14 - Beschluss vom 28.1.2020, a. a. O., Rn. 11), weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auf den aktuellen Stand abzustellen ist.

    Sofern aufgrund dieser aktuellen Beurteilungen von einer im Wesentlichen gleichen Beurteilung auszugehen ist, ist für die Auswahlentscheidung (zunächst) auf weitere unmittelbar leistungsbezogene Kriterien zurückzugreifen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, juris Rn. 22 f.; Nds. OVG, Beschluss vom 27.5.2005 - 5 ME 57/05 -, juris Rn. 20; Beschluss vom 28.1.2020, a. a. O., Rn. 12), ehe die Heranziehung nicht leistungsbezogener Hilfskriterien in Betracht kommt.

    Wenn Bewerber in der aktuellen dienstlichen Beurteilung mit dem gleichen Gesamturteil bewertet worden sind, hat der Dienstherr (als weiteres unmittelbar leistungsbezogenes Kriterium) zunächst die aktuellen Beurteilungen umfassend inhaltlich auszuwerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis zu nehmen (BVerwG, Beschluss vom 19.12.2014 - BVerwG 2 VR 1.14 -, juris Rn. 35; Nds. OVG, Beschluss vom 21.12.2016 - 5 ME 151/16 -, juris Rn. 19; Beschluss vom 28.1.2020, a. a. O., Rn. 12).

    Es ist aber auch nicht zu beanstanden, auf das leistungsbezogene Erkenntnismittel eines so genannten strukturierten Auswahlgesprächs zurückzugreifen (BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010 - BVerwG 1 WB 39.09 -, juris Rn. 39; Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2014 - 5 ME 177/14 -, juris Rn. 29; Beschluss vom 1.4.2016 - 5 ME 23/16 - Beschluss vom 11.7.2016 - 5 ME 76/16 - Beschluss vom 21.12.2016, a. a. O., Rn. 23; Beschluss vom 28.1.2020, a. a. O., Rn. 12).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 5 ME 80/21
    Der Dienstherr darf das Amt nur dem Bewerber verleihen, den er aufgrund eines den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG entsprechenden Leistungsvergleichs als den am besten geeigneten ausgewählt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013 - BVerwG 2 VR 1.13 -, juris Rn. 19).

    Dies sind regelmäßig die aktuellen dienstlichen Beurteilungen (BVerwG, Urteil vom 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 20.6.2013, a. a. O., Rn. 21; Nds. OVG, Beschluss vom 10.10.2012 - 5 ME 235/12 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 14.11.2013 - 5 ME 228/13 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 23.5.2014 - 5 ME 61/14 - Beschluss vom 28.1.2020, a. a. O., Rn. 11), weil für die zu treffende Entscheidung hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung auf den aktuellen Stand abzustellen ist.

    Maßgebend für den Leistungsvergleich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil der aktuellen dienstlichen Beurteilungen, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013, a. a. O., Rn. 21).

    In diesen Vorwirkungsfällen sind auch die Vorgaben des Anforderungsprofils für die Dienstpostenvergabe den Maßstäben aus Art. 33 Abs. 2 GG unterworfen, weil mit der Übertragung des Dienstpostens die Zusammensetzung des Bewerberfelds für nachfolgende Beförderungsverfahren eingeengt und ggf. gesteuert wird (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 20.9.2007 - 2 BvR 1972/07 - BVerfGK 12, 184, 187 und vom 8.10.2007 - 2 BvR 1846/07 u.a. -, BVerfGK 12, 284, 288; BVerwG, Beschluss vom 20.6.2013 - BVerwG 2 VR 1.13 -, juris Rn. 26 f.).

    Ausnahmen hiervon sind nur zulässig, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens zwingend besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten voraussetzt, die ein Laufbahnbewerber regelmäßig nicht mitbringt und sich in angemessener Zeit und ohne unzumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung auch nicht verschaffen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.3.2021 - BVerwG 2 VR 5.20 -, juris Rn. 25; Beschluss vom 20.6.2013 - BVerwG 2 VR 1.13 -, juris Rn. 19 ff., 24 ff.; Beschluss vom 19.12.2014 - BVerwG 2 VR 1.14 -, juris Rn. 20 ff., 24 ff.).

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 5 ME 80/21
    Wenn Bewerber in der aktuellen dienstlichen Beurteilung mit dem gleichen Gesamturteil bewertet worden sind, hat der Dienstherr (als weiteres unmittelbar leistungsbezogenes Kriterium) zunächst die aktuellen Beurteilungen umfassend inhaltlich auszuwerten und Differenzierungen in der Bewertung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zur Kenntnis zu nehmen (BVerwG, Beschluss vom 19.12.2014 - BVerwG 2 VR 1.14 -, juris Rn. 35; Nds. OVG, Beschluss vom 21.12.2016 - 5 ME 151/16 -, juris Rn. 19; Beschluss vom 28.1.2020, a. a. O., Rn. 12).

    In diesem Zusammenhang ist zwar zutreffend, dass nicht eine - nach Ansicht der Antragstellerin - zu großzügige Ausweitung, sondern eine Verengung des Bewerberfeldes durch ein konstitutives Anforderungsprofil rechtfertigungsbedürftig ist (BVerwG, Beschluss vom 23.3.2021 - BVerwG 2 VR 5.20 -, juris Rn. 37; Beschluss vom 19.12.2014 - BVerwG 2 VR 1.14 -, juris Rn. 31).

    Ausnahmen hiervon sind nur zulässig, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens zwingend besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten voraussetzt, die ein Laufbahnbewerber regelmäßig nicht mitbringt und sich in angemessener Zeit und ohne unzumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung auch nicht verschaffen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.3.2021 - BVerwG 2 VR 5.20 -, juris Rn. 25; Beschluss vom 20.6.2013 - BVerwG 2 VR 1.13 -, juris Rn. 19 ff., 24 ff.; Beschluss vom 19.12.2014 - BVerwG 2 VR 1.14 -, juris Rn. 20 ff., 24 ff.).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 5 ME 80/21
    Erweist sich die Auswahlentscheidung anhand dieses Maßstabs als fehlerhaft und lässt sich nicht ausschließen, dass der jeweilige Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung zum Zuge kommt, erscheint eine Auswahl des jeweiligen Antragstellers also jedenfalls möglich (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 11 ff.; BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 32; Nds. OVG, Beschluss vom 8.9.2011 - 5 ME 234/11 -, juris Rn. 27; Beschluss vom 28.1.2020, a. a. O., Rn. 9), hat der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes Erfolg.

    Dabei darf das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach Prüfungsmaßstab, -umfang und -tiefe nicht hinter einem Hauptsacheverfahren zurückbleiben (BVerwG, Urteil vom 4.11.2010, a. a. O., Rn. 32).

    Dementsprechend darf die Bewerbung des Konkurrenten nur aus Gründen zurückgewiesen werden, die durch den Leistungsgrundsatz gedeckt sind (BVerwG, Urteil vom 4.11.2010, a. a. O., Rn. 21; Urteil vom 29.11.2012 - BVerwG 2 C 6.11 -, juris Rn. 10).

  • BVerwG, 23.01.2020 - 2 VR 2.19

    Anforderungsprofil; Auswahlentscheidung; Beamter; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 5 ME 80/21
    Wie er seine Stellen zuschneidet, welche Zuständigkeiten er diesen zuweist und welche Fachkenntnisse er zur Erfüllung der daraus im Einzelnen resultierenden Aufgaben für erforderlich ansieht, fällt in sein Organisationsermessen, das gerichtlich nur auf sachfremde Erwägungen überprüfbar ist (BVerwG, Beschluss vom 23.1.2020 - BVerwG 2 VR 2.19 -, juris Rn. 25; Urteil vom 16.10.2008 - BVerwG 2 A 9.07 - juris Rn. 54).

    Hiernach unterliegt es keinen durchgreifen den Bedenken, die Vergabe solcher Leitungsstellen von einer Erfahrung als Führungskraft oder eine gleichwertige Erfahrung abhängig zu machen (zur Zulässigkeit des Anforderungsprofils einer mehrjährigen Führungserfahrung bei Statusämter der Besoldungsgruppe A 16: BVerwG, Beschluss vom 23.1.2020, a.a.O., Rn. 26; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2014 - 5 ME 177/14 -, juris Rn. 39).

  • BVerwG, 23.03.2021 - 2 VR 5.20

    Hochschulabschluss in bestimmten Studienbereichen und IT-Fachkenntnisse als

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 5 ME 80/21
    In diesem Zusammenhang ist zwar zutreffend, dass nicht eine - nach Ansicht der Antragstellerin - zu großzügige Ausweitung, sondern eine Verengung des Bewerberfeldes durch ein konstitutives Anforderungsprofil rechtfertigungsbedürftig ist (BVerwG, Beschluss vom 23.3.2021 - BVerwG 2 VR 5.20 -, juris Rn. 37; Beschluss vom 19.12.2014 - BVerwG 2 VR 1.14 -, juris Rn. 31).

    Ausnahmen hiervon sind nur zulässig, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens zwingend besondere Kenntnisse oder Fähigkeiten voraussetzt, die ein Laufbahnbewerber regelmäßig nicht mitbringt und sich in angemessener Zeit und ohne unzumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung auch nicht verschaffen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.3.2021 - BVerwG 2 VR 5.20 -, juris Rn. 25; Beschluss vom 20.6.2013 - BVerwG 2 VR 1.13 -, juris Rn. 19 ff., 24 ff.; Beschluss vom 19.12.2014 - BVerwG 2 VR 1.14 -, juris Rn. 20 ff., 24 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2014 - 5 ME 177/14

    Arbeitszeugnis; Auswahlgespräch; Bestenauslese; Beurteilungszeitraum; dienstliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 5 ME 80/21
    Es ist aber auch nicht zu beanstanden, auf das leistungsbezogene Erkenntnismittel eines so genannten strukturierten Auswahlgesprächs zurückzugreifen (BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010 - BVerwG 1 WB 39.09 -, juris Rn. 39; Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2014 - 5 ME 177/14 -, juris Rn. 29; Beschluss vom 1.4.2016 - 5 ME 23/16 - Beschluss vom 11.7.2016 - 5 ME 76/16 - Beschluss vom 21.12.2016, a. a. O., Rn. 23; Beschluss vom 28.1.2020, a. a. O., Rn. 12).

    Hiernach unterliegt es keinen durchgreifen den Bedenken, die Vergabe solcher Leitungsstellen von einer Erfahrung als Führungskraft oder eine gleichwertige Erfahrung abhängig zu machen (zur Zulässigkeit des Anforderungsprofils einer mehrjährigen Führungserfahrung bei Statusämter der Besoldungsgruppe A 16: BVerwG, Beschluss vom 23.1.2020, a.a.O., Rn. 26; vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2014 - 5 ME 177/14 -, juris Rn. 39).

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 5 ME 80/21
    Es ist aber auch nicht zu beanstanden, auf das leistungsbezogene Erkenntnismittel eines so genannten strukturierten Auswahlgesprächs zurückzugreifen (BVerwG, Beschluss vom 27.4.2010 - BVerwG 1 WB 39.09 -, juris Rn. 39; Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2014 - 5 ME 177/14 -, juris Rn. 29; Beschluss vom 1.4.2016 - 5 ME 23/16 - Beschluss vom 11.7.2016 - 5 ME 76/16 - Beschluss vom 21.12.2016, a. a. O., Rn. 23; Beschluss vom 28.1.2020, a. a. O., Rn. 12).

    Bei der Entscheidung, ob der Dienstherr diese Option ergreife, habe er die damit verbundenen Nachteile für die dienstlichen Interessen, aber auch für den ausgewählten Bewerber abzuwägen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2016 - BVerwG 2 VR 1.16 -, juris Rn. 14; Beschluss vom 12.12.2017, a.a.O. Rn. 28).

  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 5 ME 80/21
    In einem solchen Fall müsse ein hierdurch ggf. erlangter Bewährungsvorsprung dieses Mitarbeiters zur Vermeidung einer unzulässigen Bevorzugung dieses Bewerbers im Auswahlverfahren "ausgeblendet" werden, d. h. unberücksichtigt bleiben (BVerwG, Beschluss vom 10.5.2016 - BVerwG 2 VR 2.15 -, juris Rn. 23; Beschluss vom 12.12.2017, a.a.O., Rn. 22).

    Denn unbeschadet des Umstands, dass der Beamte auch für die tatsächlich erbrachte Leistung auf einem rechtswidrig erlangten Dienstposten eine dienstliche Beurteilung erhalten müsse, dürften die dort gezeigten Leistungen dem rechtswidrig übergangenen Beamten - dem die Chance auf eine entsprechende Bewährung vorenthalten worden sei - nicht entgegengehalten werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.5.2016, a.a.O., Rn. 27; Beschluss vom 12.12.2017, a.a.O., Rn. 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2010 - 4 S 2057/10

    Auswahlentscheidung des Dienstherrn bei Nichterfüllung eines so genannten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.11.2021 - 5 ME 80/21
    Demgegenüber kennzeichnet das fakultative/nicht-konstitutive Anforderungsprofil solche Qualifikationsmerkmale, die entweder nicht zwingend vorliegen müssen, weil sie vom Dienstherrn nur "erwünscht" sind, oder die ihrer Art nach nicht allein anhand objektiv überprüfbarer Faktoren - bejahend oder verneinend - festgestellt werden können (VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 7.12.2010 - 4 S 2057/10 -, juris Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 14.3.2014 - 6 B 93/14 -, juris Rn. 14; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 22.8.2014 - 2 MB 17/14 -, juris Rn. 28; Sächs. OVG, Beschluss vom 27.3.2015 - 2 B 308/14 -, juris Rn. 13; Nds. OVG, Beschluss vom 21.4.2015 - 5 ME 64/15 - Beschluss vom 10.3.2016 - 5 ME 4/16 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2014 - 2 MB 17/14

    Konstitutives Anforderungsmerkmal für die Besetzung der Stelle des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2014 - 6 B 93/14

    Anordnungsgrund zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs in den Fällen

  • OVG Sachsen, 27.03.2015 - 2 B 308/14

    Konkurrentenstreit, Auswahlentscheidung, Gesamtleistungsbild

  • BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07

    Zu den Anforderungen aufgrund Art 33 Abs 2 GG an die Festlegung des

  • BVerwG, 16.10.2008 - 2 A 9.07

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Soldaten; Bundesnachrichtendienst;

  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07

    Von Art 33 Abs 2 GG geforderter Leistungsbezug ist auch bei Festlegung des

  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 27.15

    Amtszulage; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Beförderungsamt;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2016 - 1 B 201/16

    Messen der erbrachten Leistungen eines Beamten i.R. seiner dienstlichen

  • OVG Niedersachsen, 01.12.2016 - 5 ME 153/16

    Amt im konkret funktionellen Sinne; Anforderungsprofil; Anlassbeurteilung;

  • OVG Niedersachsen, 16.05.2013 - 5 ME 92/13

    Bemessen des Streitwertes in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes um

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2016 - 6 B 653/16

    Ausschöpfung; Aktuelle; Beurteilungen; Leistungsgrundsatz; Mitarbeiterführung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.2017 - 2 B 10279/17

    Beamtenrechtlicher Beförderungstreit; Abänderungsantrag; Bestehen eines

  • BVerwG, 24.11.2011 - 3 C 6.11

    Abgaben für den Deutschen Weinfonds und für die gebietliche Absatzförderung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2016 - 6 B 487/16

    Beschwerde eines Polizeihauptkommissars in einem Konkurrentenstreitverfahren;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2018 - 1 B 1381/17

    Besetzung einer Beförderungsstelle mit einem Mitbewerber bei Vergabe eines

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2017 - 10 B 11626/16

    Anordnungsgrund im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2012 - 5 ME 220/12

    Beachtung des in Art. 33 Abs. 2 GG verankerten Leistungsprinzips auch bei einer

  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 55.13

    Vorübergehende Übertragung von Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens;

  • OVG Niedersachsen, 22.05.2020 - 5 ME 76/20

    Probezeit; Vorbeurteilung

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2014 - 5 ME 135/14

    Vereinbarkeit der Eingrenzung des Bewerberfelds nach dem innegehabten Amt mit

  • OVG Niedersachsen, 27.07.2017 - 5 ME 23/17

    Anforderungsmerkmal; Anforderungsprofil; Auswahlverfahren; fakultativ;

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11

    Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2016 - 5 ME 151/16

    Ausschärfende Betrachtung; strukturiertes Auswahlgespräch; Binnendifferenzierung;

  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09

    Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger;

  • BVerwG, 07.01.2021 - 2 VR 4.20

    Herabsetzung bzw. Steigerung von Noten einer dienstlichen Beurteilung

  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

  • VG Hannover, 24.01.2018 - 3 B 35/18

    Drogenentwöhnungstherapie; Rehabilitationsleistung; sachlicher

  • OVG Niedersachsen, 15.11.2010 - 5 ME 244/10

    Anforderungen an die Beurteilung sich aus einem niedrigeren Statusamt Bewerbenden

  • OVG Niedersachsen, 01.08.2011 - 5 ME 296/11

    Notwendigkeit der Erstellung einer Anlassbeurteilung im Auswahlverfahren um eine

  • OVG Niedersachsen, 27.05.2005 - 5 ME 57/05

    Anforderungen an die Aktualität eines Leistungsvergleichs im Rahmen eines

  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2021 - 4 S 720/21

    Ermittlung des Gesamtergebnisses einer dienstlichen Beurteilung; Anforderungen an

  • OVG Niedersachsen, 08.09.2011 - 5 ME 234/11

    Anforderungen an die formelle und materielle Rechtmäßigkeit einer zur Änderung

  • OVG Niedersachsen, 10.10.2012 - 5 ME 235/12

    Abstellen eines Dienstherrn bei der Beförderungsauswahl zwischen zwei im

  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2019 - 4 S 2000/19

    Einstweiliger Rechtsschutz im einaktigen Auswahlverfahren; Beurteilungsvorsprung

  • OVG Niedersachsen, 14.11.2013 - 5 ME 228/13

    Bestimmung der Zuständigkeit für zur Festlegung eines leistungsbezogenen

  • OVG Bremen, 20.03.2019 - 2 B 294/18

    Konkurrentenverfahren - Vertreter des Leiters der Justizwachtmeisterzentrale -

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2016 - 5 ME 76/16

    Beschwerde im Verfahren um die Besetzung der Schulleiterstelle an einem

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2024 - 5 ME 121/23

    Anlassbeurteilung; Endzeitpunkte der Beurteilungszeiträume; kommissarische

    Folge einer Ausblendungssituation wäre also nicht die Unzulässigkeit der Erstellung einer dienstlichen Beurteilung, sondern das Erfordernis der Ausblendung der höherwertigen Tätigkeit bei der Erstellung der dienstlichen Beurteilung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.1.2021 - BVerwG2 VR 4.20 -, juris Rn. 37; vgl. zur sogenannten Ausblendungsrechtsprechung: BVerwG, Beschluss vom 10.5.2016 - BVerwG 2 VR 2.15 -, juris Rn. 23 ff.; Beschluss vom 12.12.2017 - BVerwG 2 VR 2.16 -, juris Rn. 21 ff.); kritisch hierzu in ständiger Rechtsprechung der beschließende Senat, vgl. Beschluss vom 2.11.2021 - 5 ME 80/21 -, juris Rn. 38 ff. m. w. N.).
  • VG Bayreuth, 18.10.2022 - B 5 K 21.1194

    Dienstliche Beurteilung eines Vorsitzenden, Richters, Verwendungseignung, Verstoß

    Allerdings darf der Dienstherr seine Organisationsgewalt nicht gezielt und manipulativ einsetzen, um eine Auswahlentscheidung zu Gunsten oder zu Lasten einzelner Bewerber zu steuern (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 2 C 27.15 - juris Rn. 36; NdsOVG, U.v. 3.11.2021 - 5 ME 80/21 - juris Rn. 42).

    Mithin darf ein Anforderungsprofil nicht willkürlich angepasst werden, vielmehr muss die Veränderung auf sachlichen Erwägungen beruhen (vgl. NdsOVG, U.v. 3.11.2021 - 5 ME 80/21 - juris Rn. 51).

  • VGH Hessen, 10.05.2022 - 1 B 1122/21

    Qualifikationsvergleich ohne dienstliche Beurteilung

    Unbenommen bleibt es der auswählenden Stelle, die ihrer Auswahlentscheidung zu Grunde liegenden und dokumentierten Auswahlerwägungen nachträglich zu präzisieren oder anderweitig zu erläutern (vgl. zu Vorstehendem: BVerwG, Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19/08 -, juris Rn. 46, vom 12. Dezember 2017 - 2 VR 2/16 -, juris Rn. 32, 52 ff. sowie vom 10. Dezember 2018 - 2 VR 4/18 -, juris Rn. 12; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 3. November 2021 - 5 ME 80/21 -, juris Rn. 26; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29. Juli 2021 - 1 B 1072/21 -, juris Rn. 15 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 8. Januar 2019 - 2 B 11406/18 -, juris Rn. 23 sowie vom 13. Juli 2020 - 2 B 10681/20 -, juris Rn. 23; a.A. nur Hess. VGH, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - 1 A 1512/13.Z -, juris Rn. 5 f. [obiter dictum]).
  • VG Bayreuth, 22.09.2023 - B 5 E 23.624

    Konkurrentenstreit, Fehlende Verwendungseignung, Gleiche Beurteilung im höheren

    Allerdings darf der Dienstherr seine Organisationsgewalt nicht gezielt und manipulativ einsetzen, um eine Auswahlentscheidung zu Gunsten oder zu Lasten einzelner Bewerber zu steuern (vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 2 C 27.15 - juris Rn. 36; NdsOVG, U.v. 03.11.2021 - 5 ME 80/21 - juris Rn. 42).
  • VG Göttingen, 22.12.2022 - 3 B 187/22

    Anforderungsprofil, fakultatives; ausschärfende Betrachtung; Auswahlverfahren;

    Bei dem Kriterium, ob und in welcher Ausprägung ein Bewerber über eine bestimmte Fähigkeit verfügt, handelt es sich um ein solches, das seiner Art nach nicht allein anhand objektiv überprüfbarer Faktoren im Sinne von bejahend oder verneinend festgestellt werden kann mit der Folge, dass es allenfalls als fakultatives Anforderungsprofil in Betracht kommt (Nds. OVG, Beschluss vom 03.11.2021 - 5 ME 80/21 -, juris Rn. 51).
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